Eurozone: Jens Weidmann gegen Einlagensicherung ab 2017

Der Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, hat sich vor wenigen Tagen gegen die von der EU-Kommission für 2017 vorgesehene Einführung einer gemeinsamen Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ausgesprochen. Die EU-Kommission will, dass nationale Einlagensicherungssysteme, wie in Deutschland, für Banken anderer Staaten der Eurozone haften, wenn diese in Schieflage geraten. Auch für die Volks- und Raiffeisenbanken sowie für die Sparkassen sind keine wirklichen Ausnahmen vorgesehen. Damit könnten die deutschen Sicherungssysteme im Falle einer erneuten Finanzkrise für andere Banken und Staaten der Eurozone haften.

Jens Weidmann gegen Einlagensicherung 2017

Bundesbankpräsident Jens Weidmann geht mit der Ablehnung der gemeinsamen Einlagensicherung ab 2017 auf Distanz zu dem wichtigsten Punkt des sogenannten „Fünf-Präsidenten-Berichts“ der EU-Kommission zur Zukunft der Währungsunion, den Jean-Claude Juncker (EU-Kommissionspräsident) zusammen mit Donald Tusk (amtierender Ratspräsident), Jeroen Dijsselbloem (Vorsitzender der Eurogruppe), Mario Draghi (EZB-Präsident) und Martin Schulz (Präsident des EU-Parlaments) erarbeitet haben.

Jens Weidmann gegen gemeinsame Einlagensicherung ab 2017

Eine gemeinsame Einlagensicherung in der Eurozone wäre zwar im Zuge der gemeinsamen Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) konsequent, aber, „das Wohl und Wehe von Banken hängt nicht nur von der Aufsicht ab, sondern es wird auch weiterhin maßgeblich von der nationalen Wirtschaftspolitik und nationalen Gesetzen beeinflusst. Eine grenzüberschreitende Risikoteilung auf dem Gebiet der Einlagensicherung erscheint mir deshalb verfrüht„, sagte Jens Weidmann.

Als nationalen Einfluss auf den Bankensektor nannte Jens Weidmann beispielsweise die nationalen Insolvenzordnungen, die unterschiedliche und teils großzügige Regeln zur Insolvenz von Unternehmen oder Privatpersonen vorsehen, die Wirtschaftlichkeit von Banken beeinträchtigen und dadurch Lasten des privaten oder öffentlichen Sektors in die Bankbilanzen verlagern könnten. „Geraten Banken deswegen in Schieflage, müssten Einleger aus anderen Staaten der Eurozone dann faktisch die Zeche dafür zahlen„, erläutert Weidmann die Gefahren der für 2017 geplanten gemeinsamen Einlagensicherung.

Eurozone: Deutschland ist gegen gemeinsame Einlagensicherung

Auch die Bundesregierung und die deutsche Kreditwirtschaft fürchten, dass im Falle einer Bankenpleite in einem anderen Land der Eurozone, die gefüllten deutschen Töpfe der Einlagensicherungen innerhalb der nächsten fünf Jahre angezapft würden, weil viele Länder der Eurozone bislang entweder noch keine Einlagensicherung haben oder deren Töpfe noch leer sind. Die EU-Kommission will in Kürze einen Gesetzesvorschlag präsentieren, der die Befindlichkeiten der Deutschen ernst nehmen will. Deshalb hat der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, Deutschland aufgefordert, die bestehende Blockadehaltung aufzugeben. Sogar die Einlagensicherungen der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sollen von der gemeinsamen EU-Einlagensicherung ausgenommen sein. Dafür sollen sie zusätzliche Mittel ansparen, die jedoch zu einer erheblichen Mehrbelastung bei diesen Banken führen. Die Ausnahmen, die für Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken gelten sollen, sind deshalb vermutlich nur als Beruhigungspillen zu qualifizieren.

Die gemeinsame europäische Einlagensicherung ist die dritte Säule der EU-Bankenunion, die sich zum Ziel gesetzt hat, dass weder ein insolventes Land seine einheimischen Banken, noch eine Vielzahl überschuldeter Banken das eigene Land in die Krise stürzen kann. Auch die Steuerzahler sollen nicht mehr für die Rettung der Banken bluten müssen, soweit die Theorie. Seit einem Jahr überwacht deswegen eine gemeinsame europäischen Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB die großen Banken der Eurozone. Sie soll Schieflagen frühzeitig erkennen und bekämpfen. Kommt es trotzdem zu einer Bankenpleite, soll der Abwicklungsmechanismus für Banken verhindern, dass die Steuerzahler erneut zur Kasse gebeten werden. Stattdessen sollen die Eigentümer als Erste zur Haftung herangezogen werden.

Die gemeinsame europäische Einlagensicherung soll regeln, dass für jede Bank die gleichen Bedingungen gelten und diese nicht von den Besonderheiten nationaler Sicherungssysteme abhängen. In Griechenland wurde die Krise der Banken durch extreme Abflüsse an Bankguthaben verschärft, weil die Sparer ihr Geld ins Ausland brachten, anstelle der eigenen Einlagensicherung zu vertrauen.

Einlagensicherungsfonds der Eurozone über 45 Milliarden Euro

In fünf Jahren soll der europäische Einlagensicherungsfonds 45 Milliarden Euro ansparen. Wenn in dieser Zeit eine Bank in Schieflage gerät, muss sie zuerst von dem eigenen Land aufgefangen werden. Erst wenn die nationalen Mittel aufgezehrt sind, darf die europäische Einlagensicherung beansprucht werden. Deutschland müsste also nur mit dem Geld haften, dass es in die gemeinsame Einlagensicherung eingezahlt hat.

Nach drei Jahren erfolgt die nächste Stufe, die vorsieht, dass nationale und das europäische Sicherungssysteme gleichzeitig haften. Fällt in diesen drei Jahren in irgendeinem Land der Eurozone eine Bank aus, muss Deutschland ebenfalls nur mit den Geldern haften, die es in den gemeinsamen Einlagensicherungsfonds eingezahlt hat. Sind nach fünf Jahren die 45 Milliarden Euro angesammelt, sollen die nationalen Einlagensicherungen von der europäischen Einlagensicherung abgelöst werden. Staaten, die nicht Teil der Eurozone sind und bereits ein ausreichendes Sicherungssystem haben, wie Großbritannien, sind von der neuen Reglung nicht betroffen. Bevor die gemeinsame europäische Einlagensicherung verabschiedet werden kann, muss dem Gesetzesvorschlag sowohl der Ministerrat als auch das Europäische Parlament noch zustimmen.

Was ist von der gemeinsamen Einlagensicherung zu halten?

Grundsätzlich ist Solidarität natürlich notwendig und geboten, wenn EU und Eurozone überleben wollen. Die Politik ignoriert jedoch bis heute, dass die anhaltenden Probleme in der Eurozone, neben den Ursachen der Eurokrise, vor allem von den Rahmenbedingungen des Schuldgeldsystems ausgehen. Nachdem in den kommenden fünf Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eine neue Finanzkrise droht, die verschiedene Banken in eine Schieflage bringen wird, ist nachzuvollziehen, dass Bundesbankpräsident Jens Weidmann sich gegen die schon für 2017 geplante europäische Einlagensicherung ausspricht. Schließlich verfügt Deutschland über die größten Töpfe zur Einlagensicherung in der Eurozone. Insofern dürfte Jens Weidmann mit seiner Befürchtung recht behalten, das die gemeinsame Einlagensicherung offensichtlich zur Umverteilung der Lasten eingeführt werden soll, um die hoch verschuldeten Staaten der Eurozone, im Falle einer neuen Finanzkrise, vor einer Schieflage der eigenen Banken durch die nationalen Einlagensicherungen der starken Euro-Staaten zu schützen. Der Schutz der hoch verschuldeten Staaten dürfte aber auch der Gemeinschaftswährung Euro gelten, um diese dadurch erhalten zu können.