ESM rettet Griechenland ohne Bundestagsmandat

Schon im Juli, als Griechenland kurz vor dem Staatsbankrott stand, hat der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) den Griechen einen Überbrückungskredit von 7,8 Milliarden Euro als Vorschuss auf das 3. Hilfspaket über 86 Milliarden Euro gewährt, ohne über die politische Legitimation durch die nationalen Parlamente, wie die des Deutschen Bundestages, zu verfügen. Dieser Vorgang kann rechtlich nicht zulässig gewesen sein, wir erklären warum!

ESM rettet Griechenland ohne Mandat des Bundestages

Anders als von viele Medien berichtet, kann Griechenland die Zwischenfinanzierung im Juli 2015 nicht dadurch erhalten haben, dass der ESM der EU einen Kredit gewährt und an Griechenland weitergeleitet hat, sondern dadurch, dass der ESM das Geld durch die Kreditvergabe an Griechenland quasi aus dem Nichts geschaffen und ausgezahlt hat. Denn die EU darf selbst gar keine Kredite aufnehmen, und der ESM wird das Geld, welches die Staaten der Eurozone dem ESM als Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben, nicht antasten, weil er damit seine Kreditschöpfungsfähigkeit reduzieren würde. Dabei spielt es keine Rolle, ob in die Konstruktion der erste Rettungsschirm EFSF mit eingebunden wurde oder nicht. Die Zwischenfinanzierung war offensichtlich notwendig geworden, da Griechenland sonst seine Schulden bei der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht fristgerecht hätte bedienen können und die EZB einen Zahlungsaufall mit unabsehbaren Folgen hätte melden müssen.

ESM rettet Griechenland ohne Mandat

Anders als häufig angenommen, ist der ESM weniger ein Fonds, der die ihm zur Verfügung gestellten Mittel verwaltet, sondern vielmehr eine Bank, die – wie alle Banken – Geld durch Kreditvergabe erzeugt (siehe Geldschöpfung). Aus diesem Grund war die Zwischenfinanzierung für Griechenland in Höhe von 7,8 Milliarden Euro lediglich ein Vorschuss auf den Kredit über 86 Milliarden Euro, der Griechenland mit dem 3. Hilfspaket mittlerweile gewährt wurde, im Juli jedoch noch nicht genehmigt war.

ESM ist kein Fonds sondern eine Bank

Der ESM darf jedoch nach seinen Statuten nur Geld an hilfsbedürftige Staaten auszahlen, wenn dafür die Legitimation der nationalen Parlamente, wie des Deutschen Bundestages, vorliegt. Das war im Juli noch nicht der Fall, da der Gouverneursrat des ESM erst nach der Zustimmung der nationalen Parlamente zu dem 3. Hilfspaket an Griechenland, seine eigene Entscheidung am 19. August verabschieden konnte. Die Antwort auf die Frage, ob die Gewährung der Zwischenfinanzierung rechtens war oder nicht, dürfte deshalb so zu beantworten sein: Sie war offensichtlich nicht rechtens, wenn die nationalen Parlamente ihre Zustimmung zu der Zwischenfinanzierung oder dem 3. Hilfspaket zu diesem Zeitpunkt noch nicht erteilt hatten, egal ob es üben den Rettungsschirm EFSF abgewickelt wurde, da jeder Betrag den der ESM auszahlt, immer aus einer neuen Kreditgewährung resultiert, für den die Staaten der Eurozone gemeinschaftlich haften. Das ist auch der Grund dafür, weshalb die nationalen Parlamente vor der Auszahlung von Hilfsmitteln – die in Wahrheit neue Kredite und nicht etwa vorhandenes Vermögen sind – zustimmen müssen.

ESM und die Diskussion über Eurobonds

An der Tatsache, dass der ESM eine Bank ist und was Hilfspakete zur Rettung von Griechenland wirklich sind, wird auch deutlich, wie absurd die Diskussion ist, ob es Eurobonds, also Anleihen (Schuldverschreibungen) welche die Eurozone gemeinschaftlich begibt, geben soll oder nicht. Denn jedes Hilfspaket, das der ESM an ein bedürftiges Mitgliedsland der Eurozone ausgezahlt hat oder in Zukunft auszahlen wird, ist immer ein Kredit, für den die Eurostaaten gemeinschaftlich haften. Jeder Kredit des ESM war und ist deshalb immer ein Eurobond, wenn er auch nicht so bezeichnet wird. Wir haben deshalb längst Eurobonds. Die Diskussion über Eurobonds zeigt aber auch, wie wenig die Öffentlichkeit sowie viele Politiker und Journalisten immer noch darüber wissen, wie Geld entsteht.

Wie wir seit dem Ausbruch der Finanzkrise in 2008, der Schuldenkrise in 2009 sowie der Eurokrise in 2010 durch viele Beispiele gesehen haben, je prekärer die Situation ist, desto stärker wird das Recht in der Eurozone gebeugt. Die Eurokraten finden oder erschaffen juristische Paragraphen die im Zweifel das eigene Handeln legitimieren. Diese Vorgehensweise zur Beseitigung von Problemen mag zwar manchmal notwendig sein, um Schlimmeres zu verhindern, aber die Häufigkeit mit der das geschieht und der daraus resultierende Vertrauensverlust der Bürger, ist sicherlich mit dafür verantwortlich, dass sich die EU in einer immer größer werdenden Legitimationskrise befindet. Deshalb wurde die Zwischenfinanzierung als Vorschuss auf das 3. Hilfspaket für Griechenland auch still und heimlich ausgezahlt. Man darf deshalb gespannt sein, wer zuerst eine Verfassungsbeschwerde erhebt und wie das Bundesverfassungsgericht diese bescheidet.

Auch wenn mit der durchgezogenen Zwischenfinanzierung für Griechenland allen Beteiligten gedient war, so können die Bürger Deutschlands und anderer Staaten der Eurozone diesen Vorgang nicht einfach akzeptieren, denn es zeigt sich eines sehr deutlich: der fortschreitende Verlust an Demokratie durch Aushebelung des Rechts! Es zeigt aber auch, dass sich das herrschende Geldsystem in einem prekären Zustand befinden muss, den einzelne Kritiker bereits als Endstadium bezeichnen, wenn Recht und Demokratie ausgehebelt werden müssen.

Verschuldungsverbot und Geldsystem-Krise

Nach all den bereits erfolgten offenkundigen Rechtsverstößen seit 2008, ist zu befürchten, dass findige Juristen daraus ein neues Geschäftsmodell zur EU-Finanzierung entwickeln werden. Denn wenn die Finanzmärkte den Staaten der Eurozone keine Kredite mehr gewähren, kommt einfach der ESM ins Spiel, der den hoch verschulden Eurostaaten dann die benötigten Kredite gibt. Wieso soll das in Zukunft nicht für 5, 10 oder 100 Jahre möglich sein, wenn es erforderlich werden sollte. Wieso sollten die EU-Mitgliedsstaaten nicht grundsätzlich über den ESM finanziert werden? Dem stünde zwar das Verschuldungsverbot aus den europäischen Verträgen entgegen, jedoch gibt es immer mehr Aufgeklärte, die wissen, dass unser Geldsystem spätestens seit 2008 mit immer größerer Geschwindigkeit auf eine Wand zufährt (Überschuldung). Insofern wird das Verschuldungsverbot – wenn es erforderlich wird – mit geeigneten Mitteln genauso ausgehebelt werden, so wie im Juli die Zwischenfinanzierung Griechenlands auch ohne politisches Mandat möglich gemacht wurde. Denn das Mißverhältnis zwischen Ausweitung der Geldmenge und Wirtschaftswachstum, seit Anfang der 90er Jahre, führt über den Zinseszinseffekt dazu, dass dieses Verschuldungsverbot umgangen werden muss, um die Geldmenge ausweiten und den Kollaps des Geldsystems dadurch hinausschieben zu können.