Inflationsschutzbrief Ausgabe 25 / 2011: Schuldenkrise und ESM

Inflationsschutzbrief Ausgabe 25 / 2011 Schuldenkrise ESM
Inflationsschutzbrief Ausgabe 25/2011

In der Ausgabe 25/2011 behandelt der Inflationsschutzbrief die Themen Schuldenkrise und ESM – befindet sich die EU auf dem Weg in die EUdSSR?

ESM soll Schuldenkrise bekämpfen

Seit fast zwei Jahren kämpfen die Staats- und Regierungschefs der Eurozone um das Vertrauen der Finanzmärkte. Im Zuge der ausgebrochenen Schuldenkrise folgte Krisensitzung auf Krisensitzung. Im Mai 2010 schnürten die Regierungschefs ihr erstes Hilfspaket: Griechenland erhielt Kredite über 110 Milliarden Euro. Wenige Wochen später gründeten sie den Rettungsschirm EFSF mit einem Bürgschaftsrahmen von 440 Milliarden Euro für die Eurozone.

Bei einem hastig einberufenen Sondergipfel beschlossen sie im Juli 2011 den Ausbau der EFSF zu einem Europäischen Währungsfonds, mit einem Volumen von 780 Milliarden und erweitertem Handlungsspielraum. Der Rettungsfonds darf nun auch Banken retten und Staatsanleihen aufkaufen. Und es werden bereits 2 Wochen später Stimmen laut, das hier dringend nachgebessert werden müsse. Nun steht der nächste Tabubruch zur Bekämpfung der Schuldenkrise vor der Tür – mit gravierenden Auswirkungen. Der nächste Tabubruch heißt ESM – Europäischer Stabilitätsmechanismus. Hinter dem ESM verbirgt sich der neue Euro-Rettungsfonds.

Der Vertrag zur Einrichtung des ESM stellt ein Ermächtigungsgesetz zur faktischen Abschaffung weitreichender und grundlegender demokratischer Befugnisse der Euro-Länder dar. Einen Link zu dem Entwurf des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) finden Sie in dieser Ausgabe. Dieser Entwurf wurde bereits Ende August von der deutschen Bundesregierung gebilligt!

Der ESM soll auch als Bank agieren dürfen und mit hinterlegten Titeln dann auch von der EZB Geld leihen können. In Wahrheit ist das natürlich nichts anderes als die Umgehung des Staatsfinanzierungsverbots durch die Notenpresse. Die als „Garantien“ getarnten illegalen Transferleistungen (Art. 125 AEU Vertrag) an andere Staaten werden hauptsächlich zu Lasten Deutschlands gehen. Erfolgreichen Nationen werden die Früchte ihrer Arbeit abgenommen und planwirtschaftlich an weniger leistungsfähige oder in Konkurs befindliche Länder umverteilt. Ziel dieser Maßnahme ist, den europäischen Superstaat (Vereinigte Staaten von Europa) – der von Beginn an das Ziel der Währungsunion Euro war – nicht zu gefährden.

Daß in den Krisenländern wie Griechenland und Portugal durch die Geldschwemme wirkliche Besserungen eintreten können, kann ausgeschlossen werden. Alle Anzeichen deuten auf das Gegenteil hin. Die Zahlungen/Garantien dürften unwiderruflich verloren sein. Für Deutschland bedeutet dies Lasten, die fast die Höhe eines zweiten Haushalts erreichen und mittelfristig durchgreifende Auswirkungen auf die Bonität und somit auf die Zinsbelastung haben.

Der ESM soll die Schuldenkrise in der Eurozone wirksam bekämpfen und erhält dazu Rechte, die an ein ein Ermächtigungsgesetz erinnern. Wenn der vorläufige Vertrag ratifiziert werden sollte, die Parlamente müssen dem noch zustimmen, wird aus der EU quasi eine „EUdSSR“ (Europäische Union der sozialistischen Sowjet-Republiken) – vollkommen undemokratisch. In dieser Ausgabe erfahren Sie alles über den ESM!

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